Rechtsanwältin
Fachanwältin
für Strafrecht
Fachanwältin
für Verkehrsrecht
 
 
Honorar

Kostenfreies Informationsgespräch
Ein erstes Informationsgespräch über die Möglichkeiten und Kosten der Übernahme eines Mandates ist natürlich kostenfrei. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass mit dem ersten Kontakt zu mir bereits Honorarforderungen entstehen.
Mein Honorar berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Kostenübernahme bei bestehender Rechtsschutzversicherung
Gesonderte Honorarvereinbarungen, die über das gesetzliche Honorar des RVG hinausgehen, werden von mir in allen Bereichen des Strafrechts und Verkehrsrechtes trotz meiner Spezialisierung in diesen Gebieten in aller Regel nicht gefordert. Dies bietet für Sie u.a. den Vorteil, dass das Honorar im Verkehrsrecht von einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung voll getragen wird.

Individuelle Honorarvereinbarung
Bei besonderen Verfahrenslagen, insbesondere bei enormem Umfang zu sichtenden Materials und dessen Bearbeitung und Bewertung kann eine Honorarvereinbarung sinnvoller und transparenter sein, als die gesetzliche Regelung.
Auf Ihren Wunsch biete ich Ihnen in geeigneten Rechtssachen selbstverständlich auch eine auf Ihren Fall speziell zugeschnittene Honorarvereinbarung an, z.B. auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars. Sie können mich hierauf gerne ansprechen.